Schulgeld

1. Höhe des Schulgeldes

Das Kuratorium hat (in Übereinstimmung mit allen Gremien) die Höhe des Schulgeldes für das Jahr 2023/24 folgendermaßen festgelegt:

Erstes Kind:             115 € 10 Mal pro Jahr

Zweites Kind:           105 € 10 Mal pro Jahr

Drittes Kind:             90 € 10 Mal pro Jahr

Es gibt weiterhin das Petriner Solidaritätsmodell, das Befreiungen, Ermäßigungen bzw. freiwillige Überzahlungen je nach individueller Situation vorsieht (die genauen Zahlen werden in der nächsten Sitzung festgelegt). Die Schulgeldanpassung unterliegt dem Verbraucherpreisindex.

Nachzulesen auch im 119. Jahresbericht S 154

Mit dem Schulgeld werden die Kosten der schulischen Infrastruktur abgedeckt (Ausstattung, Heizung, Reinigung, Sekretariat, …), die Lehrergehälter werden auch bei Privatschulen zur Gänze vom Bund getragen.

2. Genaue Zahlen (Bemessungsgrundlage, Gehalt, Einkommen ..)

zur Schulgeldermäßigung folgen

 

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