Schulgeld
1. Höhe des Schulgeldes
Das Kuratorium hat (in Übereinstimmung mit allen Gremien) die Höhe des Schulgeldes für das Jahr 2023/24 folgendermaßen festgelegt:
Erstes Kind: 115 € 10 Mal pro Jahr
Zweites Kind: 105 € 10 Mal pro Jahr
Drittes Kind: 90 € 10 Mal pro Jahr
Es gibt weiterhin das Petriner Solidaritätsmodell, das Befreiungen, Ermäßigungen bzw. freiwillige Überzahlungen je nach individueller Situation vorsieht (die genauen Zahlen werden in der nächsten Sitzung festgelegt). Die Schulgeldanpassung unterliegt dem Verbraucherpreisindex.
Nachzulesen auch im 119. Jahresbericht S 154
Mit dem Schulgeld werden die Kosten der schulischen Infrastruktur abgedeckt (Ausstattung, Heizung, Reinigung, Sekretariat, …), die Lehrergehälter werden auch bei Privatschulen zur Gänze vom Bund getragen.
2. Genaue Zahlen (Bemessungsgrundlage, Gehalt, Einkommen ..)
zur Schulgeldermäßigung folgen